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Freies Internet in Gefahr! Linksteuer und Uploadfilter kommen
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EU-Urheberrechtsreform

Freies Internet in Gefahr! Linksteuer und Uploadfilter kommen

von Robert Klatt •

Am 20. Juni stimmen die EU-Abgeordneten über ein neues Urheberrecht ab. Die Einführung würde das Ende des freien Internets bedeuten.


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Die Abstimmung der EU-Abgeordneten über die neue Urheberrechtsreform am 20. Juni 2018 könnte das Ende des uns bekannten freien Internets bedeuten. Im Schatten der kürzlich verabschiedeten DSGVO und der laufenden Fussball Weltmeisterschafft in Russland droht dem Internet eine der bisher größten dagewesenen Gefahren durch die Gesetzgebung der Europäischen Union.

Sollte die Europäische Union das sogenannte Leistungsschutzrecht einführen wäre es kurz gesagt nicht mehr möglich, kostenfrei auf urheberrechtlich geschützte Veröffentlichungen wie zum Beispiel Zeitungsartikel zu verlinken. Außerdem würde das Leistungsschutzrecht alle Plattformen dazu verpflichten vor dem Upload einer Datei zu überprüfen, ob die Datei urheberrechtlich geschützt ist. Dazu benötigen selbst kleine Portale Zugriff auf eine kostenpflichtige Datenbank, was vermutlich dazu führen würde, dass kleinere Angebote aufgrund des steigenden Aufwands und der hohen Kosten vom Netz gehen. Das Leistungsschutzrecht geht so weit, dass selbst Analysen von öffentlich verfügbaren Daten in Zukunft urheberrechtlich geschützt wären.

Uploadfilter durch Algorithmen und Bots und „Steuern“ auf Links

Konkret geht es bei der Abstimmung am 20. Juni um die Reformierung des EU-weit geltenden Urheberrechts. Darin inbegriffen sind neben dem EU-Leistungsschutzrecht auch die oft kritisierten Uploadfilter. Der in Artikel 13 beschriebene Uploadfilter trifft automatisierte Zensurentscheidungen auf Basis von Algorithmen und Bots, die darüber entscheiden sollen welche Inhalte urheberrechtlich sind und daher nicht hochgeladen werden dürfen. Auch die in Artikel 11 beschriebene Regelung zur lizenzpflichtigen Verlinkungen von Informationen und Fakten verdient den Spitznamen „Linksteuer“ völlig. Außerdem soll auch das Sammeln von öffentlichen Informationen durch Datamining-Anwendungen in Zukunft mit einer Lizenzgebühr belastet werden.

Der vorgesehen Uploadfilter ist technisch mit dem Filter von YouTube vergleichbar. Dies zeigt auch, dass selbst wenn man nur technische Faktoren berücksichtigt und rechtliche Aspekte sowie die mögliche Zensur außer Betracht lässt die Einführung eines Uploadfilters aktuell nicht sinnvoll ist. Derzeit schlägt die Identifizierung schlicht noch zu oft fehl und die Erkennung ist ungenau und daher nicht geeignet um sie verpflichtend für alle Plattformen einzuführen.

Auch das Missbrauchspotential durch die zentralen Urheberrechtsdatenbanken ist enorm, da jede Person Urheberrechte anmelden kann und die Überprüfung dann allein durch Algorithmen prüft. Die Bürgerrechtsorganisation Electronic-Frontier-Foundation erklärte, dass eine Person beispielsweise die gesamte Wikipedia in einen Urheberrechtsfilter eintragen könnten. Als Ergebnis könnte niemand mehr Einträge der Wikipedia zitieren, bis der missbräuchliche Eintrag gelöscht wurde. Im Extremfall könnte Person A also Inhalte von Person B in als eigene Inhalte in den Filter eintragen lassen und Person B müsste erst rechtliche Schritte einleiten, um die eigenen erstellten Inhalte wieder verwenden zu können.

Paradoxon Leistungsschutzrecht

Größtenteils verantwortlich für die möglicherweise Einführung des Leistungsschutzrechts ist die jahrelange Lobbyarbeit der Verleger. Kurioserweise profitieren aber grade diese Unternehmen eigentlich am meisten von Verlinkungen, da sie den größten Teil ihrer Einnahmen über Werbung verdienen und somit auf Traffic angewiesen sind, der wiederum zum großen Teil durch Verlinkungen aus Sozialen-Netzwerken und Suchmaschinen entsteht. In Zukunft müsste eine Suchmaschine wie Google, sollte das Leistungsschutzrecht eingeführt werden, also Lizenzgebühren entrichten, wenn sie auf einen Artikel einer Zeitung verlinken würde. Dies würde vermutlich dazu führen, dass schlicht lizenzpflichtige Inhalte kaum noch verlinkt werden und der Traffic der Verleger einbricht. Das Teilen von Inhalten wäre somit obwohl beide Seiten bisher davon profitiert haben praktisch nicht mehr möglich.

Leistungsschutzrecht in Spanien und Deutschland fehlgeschlagen

In Spanien wurde ein ähnliches Leistungsschutzrecht bereits eingeführt. Statt der erwarteten Mehreinnahmen durch Lizenzgebühren mit denen die Verleger gerechnet haben, folgte schlussendlich die Schließung des lokalen Google News Dienstes. Besonders kleine und mittlere Verlage die ihren Traffic darüber generiert haben, berichteten von enormen Besucherrückgängen. Auch in Deutschland war das Leistungsschutzrecht bisher nicht erfolgreich. Google als größer „Verlinker“ hat bisher keinerlei Zahlungen geleistet und auch die anderen Lizenzgebühren der Verlage belaufen sich insgesamt auf unter eine Million Euro.

Wissenschaft ebenfalls betroffen

Auch das maschinelle Lesen von öffentlich verfügbaren Inhalten soll durch die Reform des Urheberechts kostenpflichtig werden. Dies umfasst nicht nur die Speicherung, sondern bereits die reine Auswertung von Daten. Wissenschaftler und Journalisten sind jedoch darauf angewiesen öffentliche Daten zu nutzen. In der Praxis würde eine Einführung der Lizenzpflicht also bedeuten, dss aufgrund der hohen zu erwarteten Kosten deutlich weniger eigentlich verfügbare Daten in Analysen, Artikel und Forschungsprojekte einfließen.

Widerstand noch nicht zwecklos

Da der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen wurde ist derzeit noch Widerstand möglich. Jeder mündige Bürger der die gesetzlichen Änderungen kritisch sieht sollte daher noch vor der Abstimmung seinen EU-Abgeordneten anrufen oder per E-Mail kontaktieren.

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