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5G-Mobilfunk – Huawei beim Ausbau in Deutschland nicht ausgeschlossen
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Bundesregierung mit Entscheidung

5G-Mobilfunk – Huawei beim Ausbau in Deutschland nicht ausgeschlossen

von Robert Klatt •

Huawei soll, wenn es eine Reihe von Auflagen folgt, die die Sicherheit der Hard- und Software gewährleisten sollen, am 5G-Ausbau teilnehmen können.


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Neuseeland, Großbritannien und allen voran die USA haben aufgrund angeblicher Spionagefunktion in der Hardware des chinesischen Konzerns Huawei ein Verbot entsprechender Geräte beim Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes beschlossen. Trotz des anhaltenden Drucks von Präsident Trump scheint die Bundesregierung in einer geheimen Sitzung die Entscheidung getroffen zu haben, Huawei in Deutschland beim 5G-Ausbau nicht auszuschließen, wenn das Unternehmen einige Bedingungen erfüllt. Die Entscheidung soll laut Berichten des Spiegels und des Handelsblatts in einer Ministerrunde im Kanzleramt getroffen worden seien.

Auch das Auswärtige Amt befürwortet den Einsatz der chinesischen Netzwerk- und Mobilfunktechnik, umso die guten Beziehungen zum Reich der Mitte nicht unnötig zu belasten. Auch das Wirtschaftsministerium betonte im Zuge der Diskussion die enorme Wichtigkeit des asiatischen und insbesondere des chinesischen Marktes für deutsche Unternehmen. Ende Januar trafen sich aus diesem Grund Vertreter des Auswärtigen Amts am Huawei Stammsitz in Shenzhen mit Managern des Unternehmens, um eine Lösung für das Problem zu finden.

No-Spy-Abkommen und Kontrolle der Software

Wie Kanzlerin Merkel während ihres Japanbesuchts mitteilte, muss dabei jedoch "sichergestellt werden, dass das Unternehmen die Daten nicht einfach an den Staat übergibt". Außerdem soll die Kanzlerin im Vorfeld der Ministerrunde für eine Zulassung von Huawei beim 5G-Mobilfunknetzausbau plädiert haben.

Um sichergehen zu können, dass die Huawei Hardware nicht zur Spionage genutzt wird, gelten für das Unternehmen die gleichen Regeln, denen auch die Netzwerkausrüster Cicso (USA), Nokia (Finnland) und Ericsson (Schweden) folgen müssen. Dazu zählt unteranderem die Offenlegung des Quellcodes zur Überprüfung der Software. Außerdem müssen alle Hard- und Softwarekomponenten eine strenge Zertifizierung erhalten und Sicherheitsstandards erfüllen.

Neu hinzukommen soll außerdem ein sogenannten "No Spy Abkommen", bei dem sich die Unternehmen verpflichten müssen, keine Spionage zu betreiben. Der umfangreiche Regelkatalog soll verbindlich als Teil des Telekommunikationsgesetzes festgehalten werden. Die dafür notwendige Änderung soll noch vor dem anstehenden Ausbau des Mobilfunknetzes erfolgen.

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