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Bundesnetzagentur vs. Vodafone Pass - Änderungen angeordnet
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Netzneutralität

Bundesnetzagentur vs. Vodafone Pass - Änderungen angeordnet

von Robert Klatt •

Vodafone muss das Zero Rating Angebot auch im EU-Ausland anbieten. Dies ist laut dem Unternehmen jedoch nicht wirtschaftlich möglich.


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Der Vodafone Pass ist ein Angebot mit dem Mobilfunkkunden einzelne Dienste nutzen können, ohne dass das verbrauchte Datenvolumen von ihrem Inklusiv-Volumen abgezogen wird. Das „Zero Rating“ genannte Verfahren wurde ähnlich bereits von der Telekom unter dem Namen StreamOn angeboten. Die zuständige Regulierungsbehörde hat nun auch bei Vodafone, wie zuvor bereits bei der Telekom das Unternehmen dazu verpflichtet Änderungen an ihrem Angebot vorzunehmen. Grundsätzlich dürfen sowohl die Telekom als auch Vodafone Zero Rating zwar anbieten, es sind aber Änderungen zum Beispiel bei der Anrechnung des verbrauchten Volumens während Roaming im EU-Ausland nötig.

Zero Rating auch bei Roaming

Zero Rating darf laut Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur nur dann weiter angeboten werden, wenn das Angebot auch im EU-Ausland zu den selben Konditionen genutzt werden kann. Wie er am Freitag in Bonn erklärte setzt die EU-Verordnung voraus, dass die vertraglichen Leistungen von Mobilfunkangeboten in der gesamten EU genutzt werden können. Dazu gehören auch Angebote wie der Vodafone Pass oder StreamOn der Deutschen Telekom, die im EU-Ausland nicht genutzt werden können.

Vodafone hat der Regulierungsbehörde als Gegenvorschlag vorgelegt, dass im EU-Ausland eine „Fair Use“-Klausel greifen könnte, die fünf GByte Datentransfer nicht auf das Inklusiv-Volumen anrechnet. Dies hat die Bundesnetzagentur mit ihrer kürzlich bekanntgewordenen Entscheidung jedoch abgewiesen. Homann erklärte, dass „sie dafür sorgen, dass der Vodafone Pass auf Reisen genutzt werden kann wie zu Hause."

Netzneutralität nicht in Gefahr

Die Netzneutralität ist laut der Regulierungsbehörde durch den Vodafone Pass nicht gefährdet, obwohl Inhalte nur dann über den Pass angeboten werden können, wenn es dafür eine eigene App gibt. Die Behörde teilte mit, dass Vodafone inzwischen Vorkehrungen getroffen hat, die die Bedenken der Bundesnetzagentur in diesem Punkt beseitigt haben. Es gibt daher in diesem Punkt laut Homann „keine Notwendigkeit, das Verfahren weiter zu verfolgen“.

Rechtliche Schritte seitens Vodafone?

Ein Unternehmenssprecher von Vodafone erklärte gegenüber heise.de, dass das Unternehmen „derzeit rechtliche Schritte prüft ”, um gegen die Entscheidung vorzugehen. Die Telekom hat Ende hat im Januar ebenfalls Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde eingelegt, eine Entscheidung gibt es aber in diesem Fall noch nicht. Ein Vodafone-Sprecher erklärte, dass „die Nutzung dieses Dienstes im Ausland unberechenbare Kosten verursachen würde, die der heimische Netzbetreiber zu tragen hätte.” Es sei daher wirtschaftlich unmöglich den Dienst EU-weit anzubieten.

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