von Robert Klatt •
In Zukunft sollen Kunden bei zu langsamen Internetgeschwindigkeiten neben einer Sonderkündigung auch Schadensersatz erhalten können.
Laut aktuellen Ergebnissen des Portals Breitbandmessung.de der Bundesnetzagentur erhalten derzeit 24,8 Prozent aller deutschen Internetnutzer weniger als 50 Prozent ihrer gebuchten und bezahlten maximalen Datenrate. Bisher konnten die Anbieter für diese mangelnde Leistung nicht bestraft werden, sondern die Kunden konnten lediglich von ihrem außerordentliches Kündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag frühzeitig verlassen.
Der Bundesrat möchte mehr Transparenz schaffen und Internetprovider dazu zwingen Kunden vor dem Vertragsabschluss besser über die tatsächlich erreichbare Internetgeschwindigkeit informieren. Dazu soll geprüft werden, ob die unterschiedlichen Provider ihre Kunden ausreichend über die realistisch erreichbare maximale Höchstgeschwindigkeit aufklären.
In vielen Fällen kommt es dazu, dass die beworbene Geschwindigkeit nur zu bestimmten Zeiten und nie erreicht wird. Die Provider sollen ihre möglichen Kunden über diese Differenz zwischen der am Standort erreichbaren Geschwindigkeit und ihren Werbeversprechen besser aufklären damit diese gezielter entscheiden können, bei welchem Unternehmen so einen Vertrag abschließen möchten.
Um es den Kunden in Zukunft einfacher zu machen denkt der Bundesrat darüber nach pauschale Schadensersatzansprüchen festzulegen, die Kunden geltend machen können, wenn ihre Internetgeschwindigkeit regelmäßig unter der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit liegt. Dies würde Provider dazu zwingen Kunden besser zu informieren, da ansonsten finanzielle Nachteile durch die zu zahlenden Schadensersatzansprüche entstehen.
Außerdem verlangt der Bundesrat, dass die Provider anhand andere Anschlüsse im Anschlussgebiet des möglichen Neukunden errechnen welche Internetgeschwindigkeit tatsächlich möglich ist. Dies soll es ermöglichen, dass im Vertrag realistische Geschwindigkeiten aufgenommen werden können, die dann bindend für den Provider sind. Zusätzlich zum Schadensersatz wäre hier ein Bußgeld möglich, falls der Provider wissentlich falsche Angaben macht, um auf deren Basis mehr Neukunden zu gewinnen.
Die Initiative des Bundesrats hat das Ziel die "Zukunft- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands" sicherzustellen und nicht nur die theoretischen Übertragungsgeschwindigkeiten zu maximieren.