von Robert Klatt •
Das eigenständige Unternehmen Congstar geht in die Deutsche Telekom auf. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
Die Deutsche Telekom GmbH wird ab dem 1. April alle Kunden des bisherigen Tochter-Unternehmens Congstar übernehmen. Laut einer Mitteilung des Unternehmens an seine Kunden soll es dabei keine spürbaren Auswirkungen geben. Der als "rein juristisch" beschriebene Schritt verändert weder die Tarife noch die Leistungen der bisherigen Congstar Kunden.
"Ab dem 1. April 2019 wird die Telekom Deutschland GmbH ausgewiesener Vertragspartner Ihres congstar Tarifs sein. Und vorab: Sie müssen nicht weiter aktiv werden – congstar ist weiterhin wie gewohnt für Sie da. An Ihrem congstar Tarif ändert sich nichts und die Marke congstar bleibt ebenso erhalten wie Ihre vereinbarten Konditionen."
Das zwölf Jahre lang als eigenständige Tochtergesellschaft betriebene Unternehmen geht als neue Produktmarke in die Deutsche Telekom auf. Betroffen sind von der Umstrukturierung 4,5 Millionen Kunden. Die "eigenständige Marke" wird somit als "Unternehmen im Unternehmen" weitergeführt. Die hohe Eigenständigkeit, die das Erfolgsrezept des Discountanbieters war bleibt somit weiterhin erhalten.
Bisher war es für das Mutterunternehmen Deutsche Telekom nicht möglich eigene Angebote zum Beispiel für DSL-Anschlüsse an Kunden von Congstar zu versenden. Die Zusammenführung der beiden Unternehmen "schafft nun die Grundlage dafür, um zukünftig die Bedürfnisse der congstar und Telekom Kunden innerhalb der Telekom Familie noch besser erfüllen zu können", was in der Praxis bedeutet, dass auch Congstar-Kunden in Zukunft Produktinformationen der Deutschen Telekom erhalten werden. Kurzfristig soll dies laut der Congstar FAQ zwar nicht erfolgen, mittel- und langfristig wird die Änderung aber "einen noch besseren und gemeinsamen Marktangang der Telekom Erstmarke T und der Zweitmarke congstar" ermöglichen.
Da die Vertragsbedingungen, die Zugangsdaten, die Kundennummern sowie der Kundenservice für die bisherigen Congstar-Verträge weiterhin unverändert bleibt, besteht laut den Unternehmen durch die Übergabe der Verträge an die Deutsche Telekom kein Sonderkündigungsrecht.