von Robert Klatt •
Die befürchtete EU-Urheberrechtsreform hat den Rechtsausschuss passiert. Nun kann nur noch die Plenarabstimmung des Parlaments die Einführung verhindern.
Trotz großen Widerstands der Bevölkerung hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments am Mittwoch im Schatten der Datenschutzgrundverordnung und der Fußball Weltmeisterschaft die umstrittene Urheberrechtsreform beschlossen. Nach rund zweijähriger Debatte konnte sich Axel Voss mit seiner Position weitgehend durchsetzen. Online-Plattformen sollen in Zukunft dazu verpflichtet werden, mit Rechteinhabern faire und angemessene Lizenzvereinbarungen" zu vereinbaren. Sollten diese Vereinbarungen nicht getroffen werden, sind die Plattformen dazu gezwungen "angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen" zu treffen, die verhindern das nutzergenerierte Werke keine illegalen Inhalte aufweisen.
Die Kontrolle der nutzergenerierten Inhalte kann dabei nur automatisiert durch Algorithmen erfolgen, da die Menge für manuelle Kontrolle schlicht zu groß ist. Im Gesetzestest ist zwar wörtlich kein Upload-Filter vorgesehen, anders kann die Kontrolle in der Praxis aber nicht funktionieren. Kritiker sind der Ansicht, dass so eine Zensurmaschine in Kraft tritt, die später auch dazu genutzt werden kann politisch ungewünschte Inhalte aus dem Internet zu entfernen. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass eher zu viel als zu wenig gelöscht wird und, dass so auch legale Inhalte gelöscht werden, da Provider Angst vor den Haftungsrisiken haben.
Die Änderung des Gesetzes soll den "Value Gap" verkleinern, also die Differenz zwischen den Werbeeinahmen der Portale wie zum Beispiel YouTube und dem Anteil der Einnahmen die den Künstlern ausgezahlt wird. Von den Upload-Filtern ausgenommen werden Cloud-Anbieter und traditionelle Online-Marktplätze. Auch Anbieter die nicht kommerziell handeln wie Online-Enzyklopädien, wissenschaftliche Archive oder Open-Source-Portale sollen nicht dazu verpflichtet sein einen Upload-Filter einzusetzen.
Auch das gefürchtete Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll fünf Jahre für Inhalte gelten. Der Justizausschuss möchte so garantieren, dass Nachrichtenagenturen Lizenzgebühren von Diensten wie Google erhalten. "Legitime private und nicht-kommerzielle Verwendungen von Pressepublikationen durch individuelle Nutzer" sind laut den Abgeordneten davon ausgeschlossen. Das Gesetz trifft jedoch schon auf kleine Blogger die wenige Euro über Werbung verdienen zu.
Anders als beim deutschen Zitatrecht umfasst das Leistungsschutzrecht der EU bereits kleine Auszüge aus Artikel. Nicht betroffenen vom Leistungsschutzrecht sind reine Verlinkungen. Die Unterscheidung zwischen einem Link und einem Auszug sind jedoch in der Praxis ebenfalls schwer, da die Verlinkungen häufig schon Überschriften enthält, die ebenfalls durch das Leistungsschutzrecht geschützt sind. Die Kompromissanträge der Grünen und Linken die die Gesetze deutlich weiter einschränken wollten wurden von der Mehrheit abgelehnt.
Noch sind die Gesetzesänderungen nicht final verabschiedet, da die Plenarabstimmung des Parlaments noch aussteht. Diese soll am 4. Juli erfolgen. Es sind also noch Änderungen möglich, bevor der EU-Rat die Verhandlungen aufnehmen wird. Das Ministergremium hat im Namen aller Mitgliedsstaaten die „Zensurmaschine“ und das Leistungsschutzrecht befürwortet. Eine tatsächliche Einführung der Gesetze ist also mehr als Wahrscheinlich.