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EU-Kommission vs. Airbnb – Verbraucherrechte massiv verletzt?
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Mangelnde Preistransparenz

EU-Kommission vs. Airbnb – Verbraucherrechte massiv verletzt?

von Robert Klatt •

Die EU-Kommission bemängelt die mangelnde Preistransparenz und das Verschweigen von Verbraucherrechten bei einer Buchung über Airbnb.


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Airbnb muss in vielen Großstädten wie München, aber auch in ihrem Heimatmarkt in den USA seit längerem mit Kritik kämpfen. Dem Vermittler wird vorgeworfen, durch seinen Dienst die Preise des knappen Wohnraums in den jeweiligen Städten noch weiter in die Höhe zu treiben und somit Wohnungen für Geringverdiener unerschwinglich zu machen. Nun hat das Unternehmen von der EU-Kommission aufgrund mangelnder Preistransparenz und Verletzung der Kennzeichnungspflicht eine Abmahnung bekommen, weil die Verbraucherschützer die Konditionen des Ferienwohnungsvermittlers in vielen Fällen als zu unklar bewertet haben. Das Unternehmen hat nun bis Ende August Zeit die Fehler zu korrigieren, die die EU-Kommission unteranderem in unlauteren Geschäftspraktiken, der Verordnung über die Zuständigkeit der Gerichte in Zivil- und Handelssachen und in missbräuchlichen Vertragsinhalten gefunden hat.

Preise sind nicht klar genug

Die EU-Kommission bemängelt vor allem, dass bei einer Buchung per Airbnb der komplette Preis nicht angezeigt wird, da nicht alle Nebenkosten auf den ersten Blick ersichtlich sind. Punkte wie die Endreinigung und weitere Dienstleistungen werden nicht automatisch einberechnet und auf den ersten Blick sehen Kunden daher nur den reinen Mietpreis. Im Reisebereich und bei Vermietungsportalen ist es jedoch laut EU-Recht verpflichtend, dass Anbieter den Endpreis klar kennzeichnen. Dies ist auch bei besondere Geschäftsmodellen, wie dem von Airbnb zwingend nötig. Außerdem geht die Abmahnung darauf ein, dass die Angaben zum Vermieter nicht klar sind. Privatpersonen die eine Wohnung bei einem gewerblichen Anbieter buchen haben andere Rechte, als bei der Buchung einer Privatwohnung. Daher ist die eindeutige Kennzeichnung auch in diesem Fall zwingend erforderlich. Außerdem ist es erforderlich die vollständigen Kontaktangaben zu veröffentlichten. Bisher können Vermieter auf Airbnb noch relativ anonym auftreten.

33.000 Euro Strafe wegen Zweckentfremdung in München

Sollte es dazu kommen, dass in Zukunft bei Airbnb offen die kompletten Daten des Vermieters veröffentlicht werden, könnte dies weitreichende Folgen haben. Viele kleinere Vermieter, die ihre Mietwohnung nur tageweise anbieten, dürfen dies laut der Verwaltung nicht. Außerdem sind auch Strafen der Städte möglich, da diese Art der Vermietung oftmals bereits verboten ist. Möglicherweise werden auch die Finanzämter die Daten zum Abgleich nutzen, da viele Vermieter ihre Airbnb Einnahmen nicht ordentlich versteuern. In München wurde bereits ein Airbnb Vermieter zu rund 33.000 Euro Geldstrafe verurteilt, da die Vermietung seiner Wohnung über Airbnb an Medizintouristen laut der Stadtverwaltung eine Zweckentfremdung darstellt.

Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit bereits aufgrund ähnlicher Vorgehen andere Vermietungs- und Vermittlungsportale abgemahnt. Airbnb hat bereits angekündigt, dass sie in allen Punkten mit der Behörde zusammenarbeiten werden, um die in der Abmahnung bemängelten Verstöße zeitnah abzustellen.

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