von Robert Klatt •
Die nächste Abstimmung findet nach der Sommerpause im September statt. Abgeordnete können bis dahin neue Änderungsvorschläge einreichen.
Die mit Spannung erwartete Abstimmung des EU-Parlaments über die geplante Copyright-Reform kam mit 318 zu 278 Stimmen zu dem durchaus überraschenden Ergebnis, die sogenannten Upload-Filter und das fünfjährige Leistungsschutzrecht nicht einzuführen. 31 Abgeordnete haben sich bei der Abstimmung enthalten. Der Vorschlag des EU-Rechtsausschuss ist somit zumindest vorerst zurückgewiesen. Bisher wurde noch nie zuvor im EU-Parlament ein Vorschlag des Gremiums abgelehnt.
Die derzeitige Entscheidung des EU-Parlaments bedeutet nicht, dass die Einführung der umstrittenen Copyright-Reform endgültig gescheitert ist. Stattdessen können die Abgeordneten nun während der in Kürze startenden Sommerpause Änderungsanträge zum ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission einreichen. Änderungsanträge müssen entweder durch mindestens 38 Abgeordnete gemeinsam eingebraucht werden oder alternativ vom EU-Rechtsausschuss kommen. Anschließend findet im September im Plenum eine erneute Abstimmung über die dann überarbeitete Version der Urheberrechtsreform statt.
Great success: Your protests have worked! The European Parliament has sent the copyright law back to the drawing board. All MEPs will get to vote on #uploadfilters and the #linktax September 10–13. Now let's keep up the pressure to make sure we #SaveYourInternet! pic.twitter.com/VwqAgH0Xs5
— Julia Reda (@Senficon) July 5, 2018
Die Ablehnung des Parlaments führt dazu, dass die noch anstehenden Verhandlungen mit dem EU-Rat weiter in die Zukunft verschoben werden müssen. Es war ursprünglich geplant, dass Berichterstatter Axel Voss (CDU) bei einer positiven Entscheidung des EU-Parlaments ein Mandat bekommt, das es ihm erlaubt mit dem Ministergremium Verhandlungen zu führen. Da sowohl Voss als auch das Ministergremium für die Einführung von Upload-Filtern und einem Leistungsschutzrecht sind, ist zu erwarten, dass die nun vorerst nicht stattfindenden Verhandlungen nur von kurzer Dauer wären. Beide Parteien sind der Ansicht, dass Webangebote darauf sorgen müssen, dass Nutzer keinerlei Inhalte hochladen und teilen dürfen, die Rechte anderer Personen und Unternehmen verletzten. Die Betreiber wären deshalb gezwungen entweder Upload-Filter zu integrieren, die Kritiker als Zensur-Maschine beschreiben, oder Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern zu treffen.
Während der seit Monaten andauernden Lobbyschlacht betonten die beteiligten Rechteinhaber, Verlage, Verwertungsgesellschaften und die Musikindustrie stets, dass es ihnen nur darum geht, dass große Unternehmen wie Google und YouTube kaum die von ihnen vertriebenen kreativen Leistungen vergüten. Kritiker sehen durch eine mögliche Einführung der Filter jedoch die Meinungsfreiheit in Internet gefährdet. Auch von Paul McCartney der sich in einem Brief zu der geplanten Reform äußerte und dabei die Position des Dachverbands der Musikindustrie IFPI einnahm, ist für die Umsetzung der neuen Gesetze. Der Ex-Beatle ist der Ansicht, dass "wir ein Internet brauchen, das für alle fair und nachhaltig ist."
Abgeordnete von CDU/CSU fördern ihre Kolleg*innen im EP auf, morgen das Verhandlungsmandat für die Urheberrechtsreform zu verweigern. Danke @DoroBaer @NadineSchoen @TSchipanski @tj_tweets @petertauber @MaikBeermann #FixCopyright #LSR pic.twitter.com/TSlql6iVaZ
— Mathias Schindler (@presroi) July 4, 2018
Netzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter Führung von Digitalstaatsministerin Dorothee Bär veröffentlichten ebenfalls einen Brief, der sich gegen die Umsetzung der Reform aussprach. Sie sind der Meinung, dass die Einführung der Reform von großen Portalen wie YouTube zwar umsetzbar sei, kleine Startups dadurch aber zu sehr benachteiligt werden würden.