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Eventim print@home - BGH verbietet Gebühr für elektronische Tickets
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2,50 Euro für E-Mail-Versand

Eventim print@home - BGH verbietet Gebühr für elektronische Tickets

von Robert Klatt •

2,50 Euro für E-Mail-Versand und 14,90 für Versand per Brief sind laut dem BGH rechtswidrig. Das Unternehmen möchte trotzdem weiterhin Gebühren erheben.


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Der Online-Tickethändler Eventim musste in der Klage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine herbe Niederlage verkraften. Der seit langem andauernde Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob das Unternehmen bei Online-Tickets zum Selbstausdruck eine Service-Gebühr verlangen darf. Wie der BGH nun urteilte, ist die zusätzliche Gebühr für 'print@home' nicht zulässig. Bisher hat Eventim, obwohl beim Versand per E-Mail weder Druck- noch Portokosten anfallen, eine pauschale Gebühr von 2,50 Euro erhoben. Dies ist laut dem BGH-Urteil jedoch rechtswidrig.

Urteil der vorherigen Instanzen bestätigt

Die vorherigen Entscheidungen durch das Bremer Landesgericht und das Oberlandesgericht Bremen (Aktenzeichen 5 U 16/16) wurden somit durch das Urteil des BGH bestätigt. Eine schriftliche Urteilsbegründung der finalen Instanz steht jedoch noch aus.

Die Auswirkungen auch auf andere Dienstleister sind groß, da das Urteil zeigt, dass generell bei elektronische Ticketübermittlung keine extra Gebühren verlangt werden dürfen. Derzeit ist dies bei vielen Anbietern von Konzerten, Sportveranstaltungen oder Kinos aber noch gängige Praxis.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW:

„Bei explodierenden Preisen werden Tickets für beliebte Künstler leider immer mehr zum Luxusgut. Das Urteil schiebt der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Verbrauchern mit Extra-Gebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen“

14,90 Euro Premiumversand ebenfalls rechtswidrig

Auch der sogenannte " Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr" für 14,90 Euro für das erste Ticket und 5 Euro für jedes weitere Ticket ist laut dem BGH-Urteil rechtswidrig. Trotz des hohen Preises wurden die Tickets per normaler Postsendung mit 60 Cent Porto unversichert an ihre Käufer verschickt. Bei sehr beliebten Veranstaltungen wie der AC/DC-Welttournee konnten Tickets nur per Premiumversand gekauft werden.

Rückzahlung der ungerechtfertigten Gebühren

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW ist Eventim durch das Urteil verpflichtet, die rechtswidrig erhobenen Gebühren an ihre Kunden zurückzuzahlen.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW:

„Eventim sollte nicht darauf warten, dass jeder Kunde seine Forderungen einzeln geltend macht, sondern den Kunden die zu Unrecht kassierten Entgelte unmittelbar erstatten“

Sollte dies durch Eventim nicht erfolgen, plant die Verbraucherzentrale NRW weitere rechtliche Schritte, die auch Folgenbeseitigungs- und Gewinnabschöpfungsansprüche umfassen. Kunden die ihre Gebühren zurückverlangen möchten, können dazu einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW nutzen.

Eventim will weiterhin Gebühren berechnen

Wie Eventim inzwischen gegenüber Golem.de erklärte, möchte das Unternehmen weiterhin bei elektronischen Tickets Gebühren erheben. Das Unternehmen vertritt die Ansicht, dass die Gebühren durch das BGH-Urteil nicht grundsätzlich verboten wurden und somit " eine Anpassung dieser Gebühr durchaus zulässig sein kann". In Zukunft ist daher mit der Berechnung einer geringeren Pauschale zu rechnen, obwohl die Verbraucherzentrale verlangt, dass gar keine Gebühr mehr erhoben wird.

Eventim hat erklärt, dass bis zur finalen Entscheidung gewartet wird, bis die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegt. Zum ebenfalls angesprochene Premiumversand gab es keine Stellungnahme des Unternehmens.

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