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FDP vs. Überwachung – Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner
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Weitere Beschwerden zeitnah erwartet

FDP vs. Überwachung – Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner

von Robert Klatt •

Die Beschwerde richtet sich gegen die Einschränkung der Freiheitsrechte und die Überwachung durch Online-Durchsuchungen und den Staatstrojaner.


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Die bekannten FDP-Politiker und Stephan Thomae (Vorstandsvertreter der FDP-Bundestagsfraktion), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (ehemalige Bundesministerin für Justiz), Burkhard Hirsch (ehemaliger Bundestagsvizepräsident) sowie Gerhart Baum haben eine Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen und den Einsatz sowie die Weiterentwicklung des Staatstrojaners eingereicht. Sie folgen damit dem Datenschutzverein Digitalcourage, der ebenfalls kürzlich eine Verfassungsbeschwerde die sich gegen die Überwachungsmaßnahmen richtet eingereicht hat.

Buschmann erklärt die Verfassungsbeschwerde damit, dass jeder Mensch Privatsphäre als „Teil der Menschwürde“ braucht. Laut ihm hat sich die Große Koalition mit dem Staatstrojaner wissentlich über die bestehenden Grenzen die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat hinweggesetzt. Auch Thomae pflichtet bei. Er erklärt, dass seiner Ansicht nach Sicherheitsbehörden im Zuge der technischen Entwicklung neue Möglichkeiten bekommen müssen, dies erlaube aber nicht, dass auch alles was technisch möglich ist eingesetzt werden darf.

Computer – das ausgelagertes Gehirn

Laut Hirsch ist die Online-Durchsuchung ein besonders schwerer Eingriff in die Privatsphäre, da Computer inzwischen eine Art ausgelagertes Gehirn sind. Die Einhaltung der richterlichen Vorgaben müssen deshalb im Falle der Online-Durchsuchung und des Staatstrojaner-Einsatzes besonders streng eingehalten werden.

„Stattdessen ist dies ein weiterer erschütternder Versuch, die staatlichen Befugnisse zulasten der Rechte der Bürger auszudehnen.“

Die derzeitige Richtung der Großen Koalition ist laut Hirsch stark an der „Grenze zur Verfassungswidrigkeit“ und muss daher dringend geändert werden, bevor diese letzte Grenze eventuell sogar bewusst überschritten wird.

Quellen-TKÜ gegen Verschlüsselung

Inhaltlich gleicht sich die Verfassungsbeschwerde der FDP und der Datenschützer von Digitalcourage. Beide Beschwerden haben das Ziel, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zu beenden. Bei der Quellen-TKÜ soll aktuell laufenden Kommunikation in Echtzeit auf den Endgeräten der Verdächtigen abgehört werden, um so an die auf den Geräten unverschlüsselt vorliegenden Nachrichten zu gelangen.

Außerdem richten sich die Beschwerden gegen die Online-Durchsuchung mithilfe des Staatstrojaners, die die Bundespolizei beim Verdacht „auf besonders schwere Straftaten“ durchführen darf. Problematisch ist hier die fehlende Definition des Begriffs „besonders schwere Straftat“ und das damit verbundene Risiko, das Online-Durchsuchungen zu einer Art Massenüberwachung genutzt werden könnten.

Eigentlich sollten die Quellen-TKÜ und die Online-Durchsuchung nur im Falle drohenden Terrors eingesetzt werden. Die Große Koalition auf CDU/CSU und SPD hat die umstrittenen Maßnahmen auf fraglichem Weg den Bundestag und Bundesrat gebracht, was nun auch die Nutzung durch die Polizei ermöglicht.

Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat angekündigt in den nächsten Tagen eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.

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