von Robert Klatt •
Unabhängig vom neuen Urteil besteht das Verkaufsverbot für das iPhone 7, 8 und X des Landgericht Münchens weiterhin.
Das Landgericht Mannheim hat entschieden, dass in einem Patentrechtsverfahren für Apple und gegen Qualcomm entschieden. In dem Verfahren ging es darum, ob Apple in seinen iPhones Qualcomm-Patente ohne Genehmigung des Unternehmens verwendet. Durch die Entscheidung des Gerichts konnte Apple ein zweites Verkaufsverbot für iPhones in Deutschland vorerst abwenden. Qualcomm hat bereits erklärt Berufung gegen die Entscheidung einlegen zu wollen.
In einem anderen Verfahren vor dem Landgericht München hat Qualcomm im vergangenen Dezember noch gegen Apple gewonnen und dort ein Verfahren für das iPhone 7 (Plus), 8 (Plus) und X erreicht. Apple legte gegen dieses Urteil Widerspruch ein, das iPhone 7 und 8 wurde durch den Konzern jedoch trotzdem aus dem Sortiment genommen. Unabhängig vom Mannheimer Urteil besteht das Verkaufsverbot aufgrund des Münchner Urteils weiterhin.
Der Patentrechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen läuft bereits seit mehreren Jahren. Neben Deutschland wurden auch Klagen in China und den USA eingereicht. Apple kritisiert, dass Qualcomm unfaire Lizenzforderungen für die Nutzung seiner Patente verlangt. Qualcomm hingegen sieht seine Patente durch Apple verletzt.
Die US-Wettbewerbsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) hat parallel in Kalifornien ein Verfahren gegen Qualcomm eingeleitet, in dem die Geschäftspraxis des Unternehmens und das Verhältnis zu Apple untersucht wird.
Befragt wurde dazu kürzlich Apple Topmanager Jeff Williams, der erklärte, dass Apple die von Qualcomm geforderten Lizenzgebühren in Höhe von fünf Prozent des Gerätepreises für insgesamt fünf Patente als wesentlich zu hoch und damit als "unfair" ansieht. Laut Apple würde Qualcomm damit auch an Dingen wie dem Gehäuse mitverdienen, auf die die Qualcomm Patente keinerlei Einfluss haben. Statt der nun verlangten fünf Prozent haben sich beide Unternehmen vor der Einführung des ersten iPhones auf einen festen Betrag von 7,50 Dollar pro Gerät geeinigt, wie aus der Zeugenaussage von Williams hervorging.
Bei späteren iPhones wurde die niedrige Nutzungsgebühr weiter behalten, allerdings musste Apple dafür Qualcomm garantieren, dass nur ihre Mobilfunkmodems in iPhones verbaut werden. Seit Beginn des Streits hat Apple trotz dieser Vereinbarung keine Modemchips mehr von Qualcomm erhalten. Besonders im Zuge der Einführung von 5G ist dies für Apple problematisch, da die 5G-Modems vom Qualcomm Konkurrenten Intel nicht vor 2020 geliefert werden können.