von Robert Klatt •
Deutsche Verlage verlangen von Google 10 Prozent der in Deutschland erzielten Umsatzes für die Nutzung ihrer Inhalte in den Suchergebnissen.
Obwohl das deutsche Leistungsschutzrechts für Presseverlage (LSR) bereits vor rund fünf Jahren in Kraft getreten ist, ist der Vergütungsanspruch den Verleger ihrer Ansicht nach gegenüber Google haben noch nicht geklärt. Gegenüber der Deutschen Presse Agentur sagte der Kölner Verleger Christian DuMont Schütte kürzlich, dass "sie sich beim Rechtsstreit mit Google auf eine grundsätzliche Auseinandersetzung eingestellt haben". Dabei geht es den Verlegern um die Frage zu klären "wem Inhalte gehören und ob Google sich an geltendes deutsches und europäisches Recht hält oder weiterhin versucht sich damit rauszureden, die Inhalte gar nicht zu verwerten".
DuMont Schütte betonte, dass "Verfahren bei Fragen des Leistungsschutzrechts Langstreckenläufe und keine Sprints seien". Auch das Verfahren der Bewegtbildindustrie, bei dem es um einen Zugang auf die großen Kabelnetze ging, hat rund sieben Jahre in Anspruch genommen, bis die Verleger schlussendlich siegreicht waren.
Als Reaktion auf das am 1. August 2013 in Kraft getretene Leistungsschutzrecht haben bereits einige Verlage eine "Gratiseinwilligung" an Google ausgestellt, da sie ansonsten mit Traffic-Verlusten durch die nicht mehr angezeigten Snippets in den Google-Suchergebnissen rechnen mussten.
Der EuGH muss nun verschiedene Fragen rund um das Leistungsschutzrecht klären. Das Berliner Landgericht möchte erfahren, ob eine "Meldung" an die EU vor der Verabschiedung des Gesetzes nötig gewesen wäre. Sollte dies der Fall sein, dürfte das Leistungsschutzrecht nicht weiter angewendet werden, da die EU keine entsprechende Mitteilung erhalten hat.
Außerdem soll geklärt werden in welchen Fällen das Leistungsschutzrecht greift. Einige Verlage sind der Ansicht, dass bereits die Inhalte die in den Snippets in den Suchergebnissen angezeigt werden, eine Verwertung darstellen, die Google aufgrund des Leistungsschutzrechts bezahlen müsste. Das Gesetz erlaubt die Nutzung "einzelner Wörter und kleinster Textausschnitte" ohne Lizensierung, ob darunter jedoch auch die Snippets der Google-Suche fallen ist fraglich. Eduard Hüffer, Geschäftsführer des Aschendorff-Verlags in Münster vertritt die Ansicht, dass "bis zu drei Wörter lizenzfrei genutzt werden können" wie er der Deutschen Presseagentur mitteilte.
Google erklärte bereits, dass das Unternehmen konstruktiv mit den Verlagen zusammenarbeiten möchte, anstatt einen langjährigen Rechtsstreit einzugehen. Die Nachrichtenbranche ist laut Google in der EU auf langfristige Innovationen und Partnerschaft angewiesen, die nur dann erreicht werden kann, wenn Inhalte weiterhin geteilt werden können.
Die Verleger hingegen verlangen von Google eine pauschale Beteiligung am in Deutschland erzieltem Gesamtumsatz. Laut Hüffer ist eine Einzelabrechnung nicht möglich, da weder die Verlage noch Google wissen, welche Umsätze genau durch welche Inhalte entstanden sind. Die Höhe dieser Pauschale soll laut den Verlegern gerichtlich geklärt werden. Angemessen sind ihrer Meinung nach rund 10 Prozent der Gesamtumsätze. Google hat bisher die Umsätze stets geheim gehalten. Die konkrete Summe ist daher unklar.