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München geht wegen Wohnungsnot gegen Airbnb und Co. vor
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Neue Gesetze gefordert

München geht wegen Wohnungsnot gegen Airbnb und Co. vor

von Robert Klatt •

Aufgrund der anhaltenden Wohnungsknappheit geht München gegen Portale wie Airbnb vor, die Wohnungen an Touristen vermitteln.


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In deutschen Großstädten wie Berlin, Hamburg und München wird Wohnraum immer knapper und somit teurer. Besonders in München sind die Preise in Regionen vorgedrungen, die für viele Normalverdiener kaum noch zu bezahlen sind. Die Stadtverwaltung der bayerischen Landeshauptstadt möchte gegen die Wohnungsnot vorgehen, in dem sie gegen Online-Plattformen wie Airbnb vorgeht. Das Sozialreferat der Stadt fordert härtere Gesetze, die das Anbieten und das Bewerben von zweckentfremdeten Wohnungen künftig verbietet. Eine Sprecherin der Behörde erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass es bei der derzeitigen Wohnungsknappheit in München "nicht akzeptabel sei", Wohnungen teurer an Touristen zu vermieten.

Das Gesetz soll außerdem Vermittler und Online-Plattformen dazu zwingen Angebote für zweckentfremdete Wohnungen von ihren Portalen zu löschen. Die Sprecherin erklärte, dass das Sozialreferat die Forderung bereits im vergangenen Jahr auf Landesebene einführen wollte. Bisher war dies jedoch nicht erfolgreich.

Zweckentfremdung bei 1.000 Wohnung

Allein in München soll es laut Zahlen des Sozialreferats bei rund 1.000 Wohnung im vergangenen Jahr einen Verdacht der Zweckentfremdung gegeben haben. Behörden sehen dann eine Zweckentfremdung, wenn eine Wohnung für mehr als acht Wochen in einem Jahr an Touristen vermietet wird. Da die Stadt keine genauen Zahlen erhaben kann, wurde die Erhebung vor allen aufgrund von Angeboten auf Airbnb und ähnlichen Portalen erstellt. Im vergangenen Jahr wurden laut dem Sozialreferats 298 zweckentfremdete Wohnungen wieder dem „normalen Wohnungsmarkt“ zugeführt.

Insgesamt ist der Kampf gegen die Zweckentfremdung im München laut der Stadtverwaltung erfolgreich. Die Anzahl der erfolgreichen Gerichtsverfahren konnte von 22 im Jahr 2016 auf 92 in Jahr 2017 erhöht werden. Insgesamt wurden 2017 Bußgelder aufgrund von Zweckentfremdung in Höhe von 851.110 Euro an Eigentümer verhängt, die illegal zweckentfremdete Wohnung angeboten haben.

Airbnb reagiert, in dem das Portal Anbietern aus München über die rechtlichen Bestimmungen einer zeitweisen Vermietung informiert. Ein Sprecher des Vermittlungsportals erklärte außerdem, dass "sie zudem im Austausch mit der Stadt München sind, weil wir zu Rahmenbedingungen beitragen wollen, die sowohl den veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen als auch dem weltoffenen Charakter der Stadt gerecht werden." Laut Airbnb haben 2017 mehr als 230.000 Personen über die Plattform allein in München eine Unterkunft gebucht.

Auch in andere Städten musste Airbnb in der Vergangenheit aufgrund rechtlicher Probleme ihr Angebot anpassen. Neben einigen US-Großstädten hat sich auch Dortmund erfolgreich gegen den Vermittler gewehrt und eine sogenannte „Bettensteuer“ eingeführt.

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