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Verkaufsverbot für iPhones in Deutschland tritt in Kraft
bluebit

Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm

Verkaufsverbot für iPhones in Deutschland tritt in Kraft

von Robert Klatt •

Betroffen vom Verkaufsverbot sind das iPhone 7, 8 und X. Nun streiten die Konzerne wie weit das Verkaufsverbot ausgelegt werden muss.


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Das Landgericht München hat am 20. Dezember des vergangenen Jahres entschieden, dass Qualcomm in Deutschland ein Verkaufsverbot für eine Reihe von iPhones erwirken kann. Die einzige Voraussetzung für das in krafttreten des Verkaufsverbots war die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung beim Gericht, um eventuelle Schadensersatzansprüche von Apple zu decken, die auftreten könnten, wenn eine höhere Instanz ein anderes Urteil fällt.

1,34 Milliarden Euro

Qualcomm hat nun circa zwei Wochen nachdem Urteil die Sicherheitsleistung in Höhe von 1,34 Milliarden Euro beim Gericht hinterlegt. Das vom Gericht verhängte Verkaufsverbot muss damit ab sofort von Apple befolgt werden. Als Reaktion folgt der nächste Streit zwischen den beiden Konzernen. Apple selbst vertritt die Ansicht, dass das Verkaufsverbot wie vom Gericht angeordnet bereits ausreichend umgesetzt ist, wenn alle iPhone 7, iPhone 8 und iPhone X aus dem eigenen Onlineshop und den 15 deutschen Apple Stores entfernt wird.

Qualcomm hingegen fordert, dass Apple bereits an Zwischenhändler und Mobilfunkunternehmen ausgelieferte Geräte ebenfalls zurückrufen müsse, damit diese Unternehmen nicht das Verkaufsverbot umgehen könnten. Im Urteil selbst steht sogar geschrieben, dass Apple die betroffenen Smartphones nicht nur nicht weiterverkaufen darf, sondern auch dass die Geräte vernichtet werden müssen.

Patentverletzung durch Apple

In dem seit Jahren in verschiedenen Ländern andauerndem Rechtsstreit zwischen den Unternehmen geht es darum, dass Qualcomm Apple verschiedene Nutzungen ihrer Patente ohne die dafür erforderliche Erlaubnis vorwirft. In den nun in Deutschland vom Verkaufsverbot betroffenen Geräten soll laut Qualcomm ein Chip zum Energiemanagement verbaut seien, der beim Envelope Tracking Power Management IC geschützte Technologien des Unternehmens nutzt. Auch das Gericht geht konform und sieht durch den von Qorvo gefertigten 81003M Chip das Europäische Patent 2 724 461, „Stromversorgung für elektrische Verstärker“ verletzt.

Apple bestreitet die Patentverletzung war, wollte aber vor Gericht die Funktionsweise ihres Chips nicht offenlegen. Sollte der Konzern in der kommenden Berufungsvereinbarung vor dem Oberlandesgericht München die Funktionsweise offenlegen könnte der Konzern die Behauptung von Qualcomm möglicherweise widerlegen und so für ein anderes Urteil sorgen.

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